Pass oder Identitätskarte verloren – was muss ich tun?
Verlust in der Schweiz
Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihres Ausweises so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Mit der Verlustanzeige können Sie einen neuen Ausweis beantragen. Die Verlustmeldung hat die Ungültigkeit des Ausweises zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis kann deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde (Passstelle) abzugeben.
Verlust im Ausland
Wenn Sie im Ausland weilen, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ebenfalls so rasch als möglich der örtlichen ausländischen Polizei melden. Einen Ersatzausweis können Sie bei der Schweizer Botschaft oder beim Konsulat Ihres Aufenthaltslandes beantragen.
Auch wenn Sie keinen Ersatzausweis benötigen, sollten Sie Ihren Ausweisverlust so rasch als möglich der zuständigen Schweizer Vertretung oder – nach Rückkehr in die Schweiz – einer schweizerischen Polizeistelle melden.
Vorgehen bei Ausweisverlust für Auslandschweizer
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen den Verlust sowohl der örtlichen ausländischen Polizei wie auch der Schweizer Vertretung ihres Aufenthaltslandes melden.
Provisorischer Pass (Not-Pass)
In dringenden Situationen können Sie einen provisorischen Pass beantragen.
Weitere Infos betreffend Not-Pass
Führer- und Fahrzeugausweise
Führer- und Fahrzeugausweise benötigen keinen Ausweisverlust mehr. Diese können Sie online beim Strassenverkehrsamt bestellen.