In den vergangenen zwei Jahren musste die Polizei eine beunruhigende Häufung von Blendungen mit Laserpointern gegen Piloten und Lokführer aber auch gegen Rettungssanitäter und Polizisten feststellen. Die Geräte werden meist über das Internet gekauft, obwohl der Handel mit Geräten ab Stärkeklasse 3B (>5mW) verboten ist. Der Einsatz von Laserpointern gegen Personen kann schwerste Augenschäden hervorrufen und Menschen sogar erblinden lassen. Sie sind gefährlich und illegal.
Um jugendliche und erwachsene Besitzer solcher Geräte sowie Eltern, weitere Erziehungsberechtigte und Lehrer über die Gefährlichkeit der Verwendung von Laserpointern aufzuklären, lancieren die Kantonspolizei Zürich, die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur sowie die Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich eine Präventionskampagne. Mit der Sensibilisierung wird eine Reduktion der mutwilligen Laserblendungen sowie die Vermeidung von Schädigungen durch einen rein unsachgemässen Gebrauch angestrebt.
Mit einem Kurzfilm auf den Internetseiten der beteiligten Polizeikorps sowie auf Facebook und Youtube soll auf die Gefährlichkeit, das Schadenspotenzial sowie auf die möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen von Blendungen durch Laserpointer hingewiesen werden. Der Film wird zudem durch die Verkehrsinstruktoren und Jugenddienstmitarbeitende der Polizeikorps eingesetzt, die in Schulen mit Fragen zur Laserproblematik in Berührung kommen. Mit Sicherheitstipps im Umgang mit Laserpointern und der Beantwortung von häufig gestellten Fragen werden weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt.
Die aufgelisteten Produkte stehen auf der Website der Kantonspolizei Zürich www.kapo.zh.ch zum Streaming bzw. zum Download zur Verfügung.
Der Film wurde in Zusammenarbeit mit der Centauri Media AG in Ebikon / Luzern produziert.
Kantonspolizei Zürich
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Marcel Graf