
Wenn Polizeikorps neue Angehörige in den Dienst aufnehmen, müssen sie vereidigt und sozusagen in die Pflicht genommen werden. Neben Polizistinnen und Polizisten legen auch polizeiliche Assistentinnen und Assistenten das Gelübde ab. Dieses traditionelle Prozedere wird mit einem Handschlag über die Korpsfahne gegenüber der Vorsteherin oder dem Vorsteher Sicherheit vollzogen
Was geloben die Angehörigen der Polizei?
Der Inhalt unterscheidet sich von Korps zu Korps. Doch die Kernbotschaften sind immer dieselben. Im Kanton Zürich lautet das Gelübde wie folgt:
«Ihr gelobet, der Regierung des Kantons Zürich Treue und Gehorsam zu leisten, den Befehlen Eures Chefs und der übrigen Vorgesetzten gewissenhaft und mit Eifer nachzukommen, in Euren Angaben vor Behörden Euch an die strengste Wahrheit zu halten, Verschwiegenheit über alles zu beobachten, was geheim zu halten Euch Eure Dienstpflichten gebieten, die Übertreter der Gesetze und Verordnungen ohne Ansehen der Person zu verzeigen, überhaupt Eure Verpflichtungen getreu zu erfüllen.»
Die damit verbundene Verantwortung wird den Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Vereidigung eindrücklich vor Augen geführt.